Familien- und Erbrecht

Kompetenz aus Erfahrung

Seit über 15 Jahren ist die Kanzlei auf dem Feld des Familienrechts tätig und verfügt daher über einen großen Erfahrungsschatz im Umgang mit „unlösbaren“ Fällen.

Ziel ist es aber, eine einvernehmliche Lösung zwischen den Ehegatten zu erarbeiten und nicht in jahrelangen gerichtlichen Auseinandersetzungen die Parteien psychisch zu zermürben.

Wo keine Einigung möglich ist, sollte schnell und unpolemisch gerichtliche Hilfe in Anspruch genommen werden. Wir begleiten Sie auf diesem Weg und beraten Sie auch im Hinblick auf die finanziellen Risiken einer solchen Prozessführung.

Nach dem Fachanwaltskurs Erbrecht hat sich die Kanzlei in erbrechtlichen Angelegenheiten vorrangig auf die Rechtsgebiete „Erbengemeinschaften“ und „Pflichtteilsrecht“ spezialisiert, sowie alle mit dem Familienrecht zusammenhängenden erbrechtlichen Fragen.
Die Kanzlei arbeitet seit Jahrzehnten bei Problemlösungen und Beurkundungen eng mit dem Notariat Dr. Vossius, Dr. Engel im Münchner Zentrum zusammen.